Auch wir haben für unsere Mandanten gegen Wirecard geklagt. Erfolgreich! Wirecard Schadensersatz - Setzen auch Sie Ihr Recht durch!

Auch wir haben für unsere Mandanten gegen Wirecard geklagt. Erfolgreich! Wirecard Schadensersatz – Setzen auch Sie Ihr Recht durch!

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Mehrere tausend geschädigte Wirecard-Anleger haben sich inzwischen an die IG Widerruf gewandt, um sich bei ihrem Vorgehen wegen Schadensersatz unterstützen zu lassen. Immer wieder kommt dabei die Frage auf: Welche Fristen müssen wir beachten? Hier sagen wir es ihnen. Eines vorweg: Im Betrugsfall Wirecard wird vieles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Das heißt: Lassen Sie sich nicht verrückt machen von Anwälten, die behaupten, dass sie als geschädigter Anleger sofort tätig werden müssen, weil sonst ihre Ansprüche verjähren. Von Verjährung sprechen wir frühestens drei Jahre nach Bekanntwerden des Betrugs, also nicht vor Juni 2023. Das gilt für individuelle Klagen gegen den Wirtschaftsprüfer EY, die Unternehmensführung von Wirecard sowie möglicherweise auch die Aufsichtsbehörde Bafin. Sollten Sie daher ein Vorgehen auf die lange Bank schieben? Klare Antwort: Nein! Wer beispielsweise seine Ansprüche als geschädigter Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens der Wirecard AG anmelden will, für den gelten andere Regeln. Insolvenzverwalter Michael Jaffé hat bereits alle Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26. Oktober 2020 anzumelden. Dazu gehören im Fall Wirecard auch alle Anleger, die mit Aktien und Derivaten Geld verloren haben. Eine Anmeldung sollte aber durch einen Anwalt geschehen, beispielsweise mit Hilfe der IG Widerruf. Ansonsten riskieren Sie, dass die Forderung vom Insolvenzverwalter nicht anerkannt wird. Aber auch hier gilt: Der 26. Oktober ist keine Ausschlussfrist. Wer bis dahin seine Forderungen nicht angemeldet hat, der verliert noch nichts. Verstehen Sie diesen Termin so ähnlich wie ein erstes Klingeln vor einer Theateraufführung. Meistens wird mindestens dreimal geklingelt, bevor es mit der Vorstellung wirklich losgeht. So ist es auch hier. Nach unserer Schätzung wird es mindestens bis Anfang nächsten Jahres problemlos möglich sein, die Forderungen beim Insolvenzverwalter anzumelden. Deswegen gilt hier: Lieber etwas mehr Zeit in die formal richtige Anmeldung der Forderungen investieren anstatt überhastet irgendwelchen Fristen hinterherlaufen und dabei Fehler zu machen. Wir unterstützen Sie gerne beim Prozess. Setzen Sie auch Ihr Recht durch!

(Quelle: Börse&Märkte)
Sind auch Sie von Wirecard geschädigt worden? Unser Service der Ersteinschätzung ist für Sie kostenfrei!

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