wenigermiete.de darf weiter machen

Lesedauer: < 1 Minute (BGH, Urteil v. 27.11.2019, VIII ZR 285/18) Der BGH hat nun geurteilt: Das Angebot von wenigermiete.de ist verstößt nicht gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz. Die vom Inkassodienstleister angebotenen Maßnahmen seien insgesamt noch als Inkassodiensleistung zu betrachten und nicht als Rechtsdienstleistung, zu der ein Inkassodienstleister grundsätzlich
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