GBK LEGAL

Baurecht

Sie benötigen Soforthilfe im Baurecht und Architektenrecht – einfach, schnell und ortsunabhängig? Reagieren Sie jetzt und kontaktieren Sie uns schnell und unkompliziert.

Im Bau- und Architektenrecht wird das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen geregelt. Dabei entstehen die meisten späteren (Rechts-)Probleme bereits bei Abschluss des Bauvertrages und der Vergabe. Grundvoraussetzung für jedes Bauvorhaben sind daher möglichst rechtssichere Verträge, Genehmigungen und die Prüfung sowie Einhaltung baurechtlicher Vorschriften.

Gerade private Bauherren sollten sich für das Bauvorhaben von Beginn an rechtlich absichern ‐ so sind statistisch ca. 95 % aller Baumängel vermeidbar.

Ihre Anwälte von GBK LEGAL prüfen, ob Ihr Bauvertrag Ihnen genügend Sicherheit für das Bauvorhaben verschafft und welche Gewährleistungsansprüche oder Schadenersatzansprüche rechtlich aussichtsreich sind. Unsere Experten für Baurecht unterstützen Sie schnell und zielstrebig bei der Durchsetzung Ihrer Interessen für das bestmögliche Ergebnis.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Kostenlose Ersteinschätzung, online, kurzfristig und unverbindlich
  • Expertenwissen durch jahrlange Tätigkeit als Dozent im Bereich der VOB und Bauleiterhaftung
  • Profitieren Sie von der Mitgliedschaft der GBK LEGAL in der Deutschen Gesellschaft für Baurecht e.V.
  • KEIN TERMIN UND ANWALTSBESUCH – Kommunikation per Telefon & Mail
  • SOFORTHILE schnell, überall, sicher und transparent

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Wir von GBK LEGAL unterstützen Sie am Bau bei folgenden Anliegen:

  • Baurecht für Bauherren
  • Bauvertrag prüfen & gestalten
  • Beratung bei Bauschäden und Baumängeln
  • Schadensersatz geltend machen
  • Prüfung von Abschlagsrechnungen
  • Prüfung von Schlussrechnungen
  • Baurecht für Bauunternehmen
  • Durchsetzung von Ansprüchen
  • Durchsetzung von Nachträgen
  • Abwehr von Forderungen
  • Bauablaufstörungen & Fristen
  • Bedenken und Behinderungen
  • Architektenrecht
  • Architektenvertrag erstellen
  • Pflicht- & Haftungsfragen regeln
  • Honoraransprüche durchsetzen

Unsere Anwälte von GBK LEGAL wissen aus Erfahrung – Rechtstreitigkeiten am Bau sind in vielen Fällen sehr gut außerhalb der Gerichtssäle zu lösen. Gerichtliche Verfahren am Bau sind grundsätzlich zu vermeiden. Sie sind langwierig, kostenintensiv und sehr nervenaufreibend. Bei einer rechtzeitigen außergerichtlichen Streitbeilegung in Bau- und Immobilienangelegenheiten lassen sich teure Rechtsstreitigkeiten verhindern. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist am Bau eine gute Möglichkeit, durch Moderation des Streitschlichters oder eines Mediators eine gemeinsame gütliche außergerichtliche Einigung zu finden.

Denn eine Studie des Bauherren-Schutzbund e. V. aus dem Jahr 2018 zeigt, dass die durchschnittlichen Bauschadenkosten pro Fall von EUR 49.000 im Jahr 2006 auf EUR 83.000 € im Jahr 2015 kontinuierlich anstiegen. Dabei entstehen fast 50 % der Mängel in Bauvorhaben während der Ausführungsphase. Weitere Gründe, warum es zu erheblichen Mängeln am Bau kommt, sind die fehlerhafte Bau- und Objektüberwachung (25 %) und auch die fehlerhafte Planung (20 %). Folglich sind 95 % der Baumängel durch vorbeugende Unterstützung und baubegleitende Qualitätskontrolle vermeidbar. Agieren Sie daher mit GBK LEGAL präventiv.

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GBK LEGAL – wir unterstützen Bauherren, Unternehmer und Architekten
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Tobias Gussmann

Tobias Gussmann


GBK LEGAL Fachanwaltskanzlei

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht:

Zahlreiche juristische Auseinandersetzungen am Bank- und Kapitalmarktrecht zeigen die Notwendigkeit der qualifizierten Rechtsberatung in diesem Bereich.

Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung beispielhaft im Kreditvertrags- und Kreditsicherungsrecht, sowie bei Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche im Falle fehlerhafter Anlageberatung stehen Ihnen unsere Anwälte und Berater zur Verfügung.

GBK LEGAL unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte als Betroffener wahrzunehmen. Dazu gehört auch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen die Geschäftsführung oder Dritte, sowie die Abwehr von Forderungen des Insolvenzverwalters.

Wir können dabei auf einen Erfahrungsschatz von zahlreichen Klageverfahren im Bereich der fehlerhaften Anlageberatung, des Bankrechts (Widerrufsfälle) oder Schadenersatz im Bereich des Dieselskandals zurückgreifen.